Die dunkle Jahreszeit ist die Hochsaison für Einbrecher. Spätestens wenn in Haus und Wohnung eingebrochen wurde, kommt die Frage nach dem richtigen Verhalten nach einem Einbruch. Hier gibt es Einiges zu beachten. Hier die wichtigsten BAKIZU Tipps zum Thema: „Richtiges Verhalten nach einem Einbruch“:
„Grundsätzlich muss man der Polizei und dem Versicherer den Schaden unverzüglich nach Kenntnis von dem Einbruch anzeigen und eine Stehlgutliste vorlegen. Außerdem muss man Auskunft über alles erteilen, was zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist“, so Friedrich.
Beim Einbruch in eine Mietwohnung ist zunächst die Hausratversicherung des Mieters Ansprechpartner. Sie kommt für die Regulierung aller Schäden auf, die mit dem Hausrat in direkter Verbindung stehen. Dazu gehören auch Schäden an Türen und Fenstern.
Diese Schäden werden auch von der Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen, falls der Mieter nicht hausratversichert ist. Die Gebäudeversicherung übernimmt jedoch nicht die Kosten für den gestohlenen oder zerstörten Hausrat. Deshalb sollten Mieter möglichst eine Hausratversicherung abschließen.
(Foto:djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/ P. Atkins – stock.adobe.com)
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